Oft gestellte Fragen (FAQs)
Was ist ein Fachanwalt für Steuerrecht?
Die Betreuung von steuerrechtlichen Mandaten ist für viele Rechtsanwälte eine besondere Herausforderung. Obgleich der Rechtsanwalt der Berater in allen Rechtsangelegenheiten ist, wird die steuerrechtliche Ausbildung, um es so zu formulieren, nicht gerade gefördert.
Bevor einem Rechtsanwalt gestattet wird, die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen, muss er eine wenigstens dreijährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt nachweisen. Er muss weiterhin eine bestimmte Anzahl an Steuerrechtsmandaten bearbeitet haben, hiervon einige Gerichtsverfahren. Neben diesem praktischen Teil muss der Rechtsanwalt an einem Lehrgang erfolgreich teilnehmen, welcher mit einer schriftlichen Prüfung abschließt, die den Anforderungen des schriftlichen Steuerberaterexamens in nichts nachsteht.
Wieso sollte ich einen Fachanwalt für Steuerrecht aufsuchen?
Die geringe Anzahl der Fachanwälte für Steuerrecht entspricht in keiner Weise der Bedeutung dieses Rechtsgebietes. Für Sie als Mandanten stellt sich zumeist die Frage, ob eine bestimmte Entscheidung für Sie finanziell lukrativ ist und welche finanziellen Konsequenzen sich hieraus ergeben. Damit stehen in aller Regel der Praxis die steuerrechtlichen Fragen im Vordergrund ihres Interesses.
Man kann sich ohne große Mühe einen alltäglichen Fall vorstellen, bei welchem die Berührung mit dem Steuerrecht sich zwangsläufig ergibt. Sie möchten ein Unternehmen gründen. Die erste Frage, welche Sie sich stellen, ist die Frage nach der Rechtsform. Wie soll ein entsprechender Gesellschaftsvertrag ausgehen? Bereits hier folgt als nächstes die Frage nach den steuerrechtlichen Konsequenzen. Muss Gewerbesteuer gezahlt werden? Sollen Gegenstände, welche für das Unternehmen genutzt werden, zu Betriebsvermögen umgewidmet werden oder aber im Privatvermögen bleiben? Auch die Fragen der Umsatzsteuer betreffen jeden Mandanten, welcher freiberuflich oder gewerblich tätig werden will. Sollten Sie als Existenzgründer beabsichtigen, Mitarbeiter einzustellen, so müssen Sie sich mit Fragen des Vertragsschlusses, der Vertragsbedingungen, der Lohnsteuer etc. auseinandersetzen. Nach Ablauf des Jahres müssen Sie einen Jahresabschluss fertigen und eine Steuererklärung abgeben.
Bei all diesen Fragen kann ich als Fachanwalt für Steuerrecht Sie unterstützen und diese Tätigkeiten für Sie übernehmen.
Das Steuerrecht ist von einer fachlich themenübergreifenden Fragestellung geprägt. Als Steueranwalt bewege ich mich mit dem steuerrechtlichen Mandat gleichzeitig auch in anderen Rechtsgebieten, z. B. im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Insolvenzrecht, Bankenrecht, Erbrecht oder sogar im Strafrecht.
Neben der laufenden steuerrechtlichen Beratung kann ich Sie als Bevollmächtigter im Einspruchs- und Klagverfahren vertreten. Kommt es zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, so kann ich Sie auch in diesem Verfahren vertreten.
Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater sowie Rechtsanwälte / Notare
In der Praxis ergibt sich aus dem Nebeneinander von Steuerberatern und Steueranwälten keine wirkliche Konkurrenz, sondern gerade eine berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit. Steuerberater sind bei der laufenden Steuerberatung der Mandanten mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, in welchen ich als Steueranwalt Lösungen bieten kann.
Vielfach stehe ich auch als „Dolmetscher“ zwischen einem Rechtsanwalt / Notar und einem Steuerberater zur Verfügung. Kommunikationsprobleme werden so vermieden und das Optimum für Sie als Mandanten erreicht.






