Was ist ein Fachanwalt für Steuerrecht?

Bei dem Titel eines Fachanwalts für Steuerrecht handelt es sich um eine Bezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte.

Die Betreuung von steuerrechtlichen Mandaten ist für viele Rechtsanwälte eine besondere Herausforderung. Obgleich der Rechtsanwalt der Berater in allen Rechtsangelegenheiten ist, wird die steuerrechtliche Ausbildung, um es in Klartext zu formulieren, nicht gerade gefördert. Erschwerend kommt hinzu, dass das deutsche Steuerrecht als eines der kompliziertesten weltweit gilt. Bevor einem Rechtsanwalt gestattet wird, die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen, muss er eine wenigstens dreijährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt nachweisen. Er muss weiterhin eine bestimmte Anzahl an Steuerrechtsmandaten bearbeitet haben und hiervon einige Gerichtsverfahren.

Neben diesem praktischen Teil muss der Rechtsanwalt an einem Lehrgang erfolgreich teilnehmen, welcher mit einer schriftlichen Prüfung abschließt, die den Anforderungen des schriftlichen Steuerberaterexamens in nichts nachsteht. Regelmäßige Teilnahmen an Weiterbildungen, die für einen Fachanwalt Pflicht sind, sorgen sowohl für ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau als auch dafür, dass das Wissen immer aktuell ist.

Wobei hilft ein Fachanwalt für Steuerrecht?

Ein Fachanwalt für Steuerrecht vertritt seine Mandanten im Steuerrecht gegenüber allen Behörden und Gerichten in jeder Lage eines Verfahrens. Einige typische Tätigkeiten sind unter anderem:

Unterstützung und Begleitung bei Steuerfestsetzungen
Ein Fachanwalt für Steuerrecht berät und vertritt seine Mandanten bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden, sowie in finanzgerichtlichen Verfahren, einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

In der Kanzlei .bethune legen wir – so wir nicht das steuerliche Beratungsmandat haben – besonderen Wert auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem betreuenden Steuerberater.

Unterstützung und Begleitung bei Betriebsprüfungen
Es kann durchaus unangenehm sein/werden, wenn der Betriebsprüfer sich anmeldet und für die letzten Jahre alles haargenau Erklärt haben möchte.

Unser Fachanwalt für Steuerrecht, Sven Bethune, steht unseren Mandanten in solchen Fällen unterstützend zur Seite. Neben der Möglichkeit, die Prüfung in den Räumen unserer Kanzlei durchführen zu lassen – um zum Beispiel keine Unruhe in den Betrieb zu bringen – wehrt er für unsere Mandanten auch ungerechtfertigte Steueransprüche ab. Dadurch werden Haftungsfälle verhindert. Zudem verhandelt er mit der Finanzverwaltung zur Erwirkung verbindlicher Zusagen und tatsächlicher Verständigungen.

Unterstützung und Begleitung im Steuerstrafrecht
In den aktuell bewegten Zeiten erlangt das Steuerstrafrecht und die Begleitung eines Mandanten bei Betriebsprüfungen immer mehr an Bedeutung

In der Kanzlei .bethune ist die Strafverteidigung in Steuerstrafsachen ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt. Der Fachanwalt für Steuerrecht, Sven Bethune, verfügt über besonderes Wissen und langjährige Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden. Dadurch kann eine effektive und individuell optimierte Strategie entwickelt werden, um Mandanten bestmöglich verteidigen zu können.

Eine der in letzter Zeit bekannter gewordenen Möglichkeiten ist zum Beispiel die Möglichkeit der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige, um trotz eines vollendeten Straftatbestandes Straffreiheit zu erlangen. Hier gilt es, genau zu wissen, wo die Probleme und Schwierigkeiten dieser Möglichkeit sind. Zeigen doch die in den letzten Jahren bekannt gewordenen prominenten Steuersünder, dass die Folgen von unbedachten Handeln nicht zu unterschätzen sind. Eine fachkundige Beratung durch unsere Kanzlei hilft unseren Mandanten, die gefährlichen Klippen bestmöglich zu umschiffen.

Wieso sollte ich einen Fachanwalt für Steuerrecht aufsuchen?

Grundsätzlich spiegelt die geringe Anzahl der Fachanwälte für Steuerrecht in keiner Weise die Bedeutung dieses Rechtsgebietes wider. Sie als Mandant können, neben den bereits erwähnten Leistungen eines Fachanwalts für Steuerrecht, noch von weiteren Vorteilen profitieren:

Steuerliche Beratung von Freiberuflern, Gewerbetreibenden und KMU
Für unsere Mandanten stellt sich zumeist die Frage, ob eine bestimmte Entscheidung für Sie finanziell lukrativ ist und welche finanziellen Konsequenzen sich hieraus ergeben. Damit stehen in aller Regel der Praxis die steuerrechtlichen Fragen im Vordergrund des Interesses.

Insbesondere unsere Mandanten aus den Bereichen Freiberufler, Gewerbe, Handwerk und Produktion schätzen unsere kombinierten Leistungen.

Diesen kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) stehen wir mit einer ganzheitlichen Betreuung und Beratung kompetent und engagiert zur Seite: Von der laufenden Buchführung und der steuerlichen Beratung über das Mahn- und Inkassowesen bis hin zu allen Angelegenheiten aus dem Steuerrecht. Alles aus einer Hand, alles mit festen Ansprechpartnern, die die Ziele unserer Mandanten nie aus den Augen verlieren.

Beratung von Existenzgründern
Als Existenzgründer können Sie sich ohne große Mühe einen alltäglichen Fall vorstellen, bei welchem sich die Berührung mit dem Steuerrecht zwangsläufig ergibt.

Sie möchten ein Unternehmen gründen. Gut so!
Die erste Frage, welche Sie sich stellen (sollten), ist die Frage nach der Rechtsform. Wie soll ein entsprechender Gesellschaftsvertrag ausgehen?

Bereits hier folgt als nächstes die Frage nach den steuerrechtlichen Konsequenzen. Muss Gewerbesteuer gezahlt werden? Sollen Gegenstände, welche für das Unternehmen genutzt

werden, zu Betriebsvermögen umgewidmet werden oder aber im Privatvermögen bleiben?

Auch die Fragen der Umsatzsteuer betreffen jeden Mandanten, der freiberuflich oder gewerblich tätig werden will.

Sollten Sie als Existenzgründer beabsichtigen, Mitarbeiter einzustellen, so müssen Sie sich mit Fragen des Vertragsschlusses, der Vertragsbedingungen, der Lohnsteuer etc. auseinandersetzen.

Zuletzt müssen Sie nach Ablauf des Jahres einen Jahresabschluss fertigen und eine Steuererklärung abgeben.

Bei all diesen Fragen kann unser Fachanwalt für Steuerrecht Sie unterstützen und diese Tätigkeiten für Sie übernehmen.

Themenübergreifende Problem- bzw. Fragestellungen
Das deutsche Steuerrecht ist von einer fachlich themenübergreifenden Fragestellung geprägt. Als Fachanwalt für Steuerecht – oder umgangssprachlich „Steueranwalt“ – bewegt sich Sven Bethune mit dem steuerrechtlichen Mandat gleichzeitig auch in anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel im:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • im Insolvenzrecht,
  • Bankenrecht,
  • Erbrecht und/oder sogar im
  • Strafrecht

Einspruchs und Klageverfahren / Steuerstrafrecht
Neben der laufenden steuerrechtlichen Beratung kann unser Fachanwalt für Steuerrecht unsere Mandanten als Bevollmächtigter im Einspruchs- und Klagverfahren vertreten. Kommt es zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, kann auch in diesem Verfahren eine effiziente Vertretung gewährleistet werden.

Was kann ein Fachanwalt für Steuerrecht für Steuerberater sowie Rechtsanwälte und Notare tun?

Aus unserer langjährigen Praxis heraus wissen wir, dass Kooperationen mit anderen Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern im Sinne eines gemeinsamen Mandanten sehr zielführend sind. Eine Konkurrenzsituation, die mancher Berater anfänglich befürchten, können wir nicht bestätigen.

Gerade die berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit bietet einem Mandanten Vorteile, da er geballtes Wissen vom jeweiligen Spezialisten anfordern kann. Schnell und ohne Dünkel.

Insbesondere Steuerberater sind bei der laufenden Steuerberatung ihrer Mandanten mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, in welchen ein Steueranwalt effektiv und schnell Lösungen bieten kann.

In der Kanzlei .bethune können sich Berater anderer und gleicher Berufsgruppen immer auf eine gelebte und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe verlassen. Im Sinne und zu Gunsten des Mandanten bzw. der Problemstellung. Das bestätigen uns die diversen Kooperationen aus den letzten Jahren.

Vielfach stehen wir auch als „Dolmetscher“ zwischen einem Rechtsanwalt / Notar und einem Steuerberater zur Verfügung. Kommunikationsprobleme werden so nachhaltig vermieden und das Optimum für einen gemeinsamen Mandanten erreicht.