bethune_notariat

Notariat in Husum

Ein Notar versteht sich als sachkundiges, unabhängiges und neutrales Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die häufigsten Berührungspunkte zu einem Notar sind in der Regel der Kauf eines Hauses oder auch die verfassung eines Testaments. Die Tätigkeiten eines Notar erstecken sich entsprechend auf die Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie die Beratung in rechtlich relevanten Angelegenheiten. Dabei versteht sich ein Notar nicht als Interessenvertreter nur einer Seite, sondern behält immer das Wohl beider Parteien im Auge.

Somit versteht sich ein Notar als unparteilicher Vermittler. In Schleswig-Holstein gibt es die Regelung der sogenannten Anwaltsnotare. Ein Notar kann also gleichzeitig als zugelassener Rechtsanwalt tätig sein. Für verschiedene Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Über unser Notariat in Husum können Sie Beurkundungen und Beglaubigungen unter anderem in folgenden Bereichen vornehmen:

  • Gründung von Gesellschaften (z.B. GmbH-Gründungen)
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Verkauf und Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Verkauf von Unternehmen
  • Grundstückskaufverträge
  • Grundstücksübertragungen
  • Schenkungen
  • Grundschuldbestellungen
  • Schuldanerkenntnisse
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Adoptionen
  • Eheverträge
  • Testamente
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen

Ansprechpartnerin || Sekretariat Sven Bethune

Heike Roß
(geprüfte Rechts- und Notarfachwirtin)

Tel: 04841 77 56 90
Fax: 04841 77 56 99
E-Mail: mail@bethune.de