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Steuerliche Beratung von Freiberuflern,
Gewerbetreibenden und KMU

Was Sie wissen sollten:

Grundsätzlich spiegelt die geringe Anzahl der Fachanwälte für Steuerrecht in keiner Weise die Bedeutung dieses Rechtsgebietes wider. Sie als Mandant können, neben den bereits erwähnten Leistungen eines Fachanwalts für Steuerrecht, noch von weiteren Vorteilen profitieren:

Steuerliche Beratung von Freiberuflern, Gewerbetreibenden und KMU
Für unsere Mandanten stellt sich zumeist die Frage, ob eine bestimmte Entscheidung für Sie finanziell lukrativ ist und welche finanziellen Konsequenzen sich hieraus ergeben. Damit stehen in aller Regel der Praxis die steuerrechtlichen Fragen im Vordergrund des Interesses.

Insbesondere unsere Mandanten aus den Bereichen Freiberufler, Gewerbe, Handwerk und Produktion schätzen unsere kombinierten Leistungen.

Diesen kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) stehen wir mit einer ganzheitlichen Betreuung und Beratung kompetent und engagiert zur Seite: Von der laufenden Buchführung und der steuerlichen Beratung über das Mahn- und Inkassowesen bis hin zu allen Angelegenheiten aus dem Steuerrecht. Alles aus einer Hand, alles mit festen Ansprechpartnern, die die Ziele unserer Mandanten nie aus den Augen verlieren.

Beratung von Existenzgründern
Als Existenzgründer können Sie sich ohne große Mühe einen alltäglichen Fall vorstellen, bei welchem sich die Berührung mit dem Steuerrecht zwangsläufig ergibt.

Sie möchten ein Unternehmen gründen. Gut so!
Die erste Frage, welche Sie sich stellen (sollten), ist die Frage nach der Rechtsform. Wie soll ein entsprechender Gesellschaftsvertrag ausgehen?

Bereits hier folgt als nächstes die Frage nach den steuerrechtlichen Konsequenzen. Muss Gewerbesteuer gezahlt werden? Sollen Gegenstände, welche für das Unternehmen genutzt werden, zu Betriebsvermögen umgewidmet werden oder aber im Privatvermögen bleiben?

Auch die Fragen der Umsatzsteuer betreffen jeden Mandanten, der freiberuflich oder gewerblich tätig werden will. Sollten Sie als Existenzgründer beabsichtigen, Mitarbeiter einzustellen, so müssen Sie sich mit Fragen des Vertragsschlusses, der Vertragsbedingungen, der Lohnsteuer etc. auseinandersetzen.

Zuletzt müssen Sie nach Ablauf des Jahres einen Jahresabschluss fertigen und eine Steuererklärung abgeben. Bei all diesen Fragen kann unser Fachanwalt für Steuerrecht Sie unterstützen und diese Tätigkeiten für Sie übernehmen.

Themenübergreifende Problem- bzw. Fragestellungen
Das deutsche Steuerrecht ist von einer fachlich themenübergreifenden Fragestellung geprägt. Als Fachanwalt für Steuerecht – oder umgangssprachlich „Steueranwalt“ – bewegt sich Sven Bethune mit dem steuerrechtlichen Mandat gleichzeitig auch in anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel im:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • im Insolvenzrecht,
  • Bankenrecht,
  • Erbrecht und/oder sogar im
  • Strafrecht

Einspruchs und Klageverfahren / Steuerstrafrecht
Neben der laufenden steuerrechtlichen Beratung kann unser Fachanwalt für Steuerrecht unsere Mandanten als Bevollmächtigter im Einspruchs- und Klagverfahren vertreten. Kommt es zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, kann auch in diesem Verfahren eine effiziente Vertretung gewährleistet werden.

Steuerberatungsleistungen im Überblick

Steuerdeklarationen

  • Einkommensteuererklärungen für Unternehmer als Privatpersonen
  • Körperschaftsteuererklärungen für Kapitalgesellschaften
  • gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte für Personengesellschaften
  • Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen für alle Unternehmer
  • Kapitalertragsteuererklärungen
  • Bedarfsbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Schenkungsteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden

Jahresabschlusserstellung:

  • Monats-, Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse
  • Jahresabschlussberichte mit anschaulichen Auswertungen
  • Bilanzen für alle Rechtsformen (Einzelfirma, Personen- und Kapitalgesellschaften)
  • Abschlüsse nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (Einnahme-Überschuss-Rechnungen mit Mehrjahresvergleichen) für Freiberufler und Gewerbetreibende

Allgemeine Beratung:

  • Existenzgründungen
  • Auf- und Ausbauten von Unternehmen
  • Konzeption steuerlicher Gestaltungen
  • Erbangelegenheiten
  • Nachfolgeregelungen und Testamentsgestaltungen

Betriebswirtschaftliche Beratung:

  • Planungsrechnungen mit Soll-Ist-Vergleichen
  • Einnahme-Überschuss-Auswertungen
  • Betriebsvergleiche intern und extern
  • Deckungsbeitragsrechnungen
  • Krisenberatungen, Erstellung von Gegenmaßnahmen
  • Analysen (Ertrag, Liquidität, Finanzierung, Leistung)
  • Hilfestellung bei Vertragsgestaltungen aus steuerlicher Sicht
  • Entwicklung von Strategien zur Unternehmensnachfolge
  • Vorbereitung von Unterlagen für Finanzierungsgespräche bei Banken

Ansprechpartnerin || Sekretariat Sven Bethune

Heike Roß
(geprüfte Rechts- und Notarfachwirtin)

Tel: 04841 77 56 90
Fax: 04841 77 56 99
E-Mail: mail@bethune.de